Aus Italien kamen zuletzt Bilder von dramatischen Überschwemmungen wegen heftiger Regenfälle. Seit dem 23.05. teilt das Auswärtige Amt mit: „Aufgrund der starken Regenfälle und heftigen Gewitter in den vergangenen Tagen ist in ganz Italien mit Einschränkungen zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt momentan in der Region Emilia-Romagna (höchste Alarmstufe).“ Wie sind die Aussichten über Pfingsten?
Wetter in Italien zum Start der Pfingstferien
Die guten Nachrichten: Zumindest für das lange Pfingstwochenende sehen die Wetterprognosen gut aus. Fast in ganz Italien soll es Samstag und Sonntag trocken bleiben und sonnig werden. Im Süden Italiens könnte es zwischen 25 und 20 Grad werden (in Rom, Florenz und Sizilien wird es besonders warm). Auch an Pfingstmontag soll es zunächst freundlich bleiben, bei Temperaturen zwischen 22 und 24 Grad. Gegen Abend könnte es in Teilen Italiens, besonders im Norden und Südwesten, allerdings erneut zu Schauern und Gewittern kommen.
Bei Überschwemmungen und Erdrutschen infolge sintflutartiger Regenfälle sind in Norditalien in den vergangenen Tagen mindestens 15 Menschen ums Leben gekommen. Das Auswärtige Amt veröffentlichte am Donnerstag (18.5.) eine Reisewarnung für Italien. Diese wurde inzwischen aufgehoben, ein Reisehinweis gilt aber weiterhin. Über zehntausend Einwohner in den betroffenen Gebieten der Region Emilia-Romagna wurden evakuiert und rund hundert schwere Erdrutsche gemeldet.
In der Region Emilia-Romagna traten zwischen Dienstag und Mittwoch 21 Flüsse über die Ufer, 36 Städte und Gemeinden waren überflutet, 48 Lokalverwaltungen meldeten Erdrutsche. Viele Einwohner mussten sich dort in höhere Stockwerke oder auf das Dach ihrer Häuser retten. Der Vize-Präsidentin der Region, Irene Priolo, zufolge wurden „mehr als 10.000 Menschen“ evakuiert. Am Montag (22.5.) waren 23.000 Menschen immer noch nicht in ihre Häuser zurückgekehrt.
Urlaub oder Flugreise stornieren – diese Regeln gelten
Außer den Einheimischen sind auch viele Urlauber und Geschäftsleute von dem Unwetter in Italien betroffen. Diejenigen, die ihre Reise schon gebucht haben, sie aber momentan nicht antreten können, sollten jetzt klären, ob sie ihr Geld zurückbekommen. Der ADAC hat dazu einige Hinweise zusammengestellt.
- Urlauber können ihre Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn ihre Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Eine bestehende Reisewarnung können Kunden als Grund geltend machen, wenn sie ihre gebuchte Reise nicht antreten wollen.
- Die außergewöhnlichen Umstände müssen unmittelbar am geplanten Urlaubsort und zur gewünschten Reisezeit bestehen – wegen eines Unwetter auf Sardinien hat man also keinen Anspruch darauf, seinen Urlaub auf Sizilien kostenlos zu stornieren. Genauso sind Überschwemmungen im Mai kein Argument, wenn Urlauber für ihre im Oktober geplante Reise in die Emilia-Romagna Geld zurück haben wollen
- Unabhängig davon lohnt es sich, beim Reiseveranstalter nachzufragen. Manche bieten unabhängig von gesetzlichen Regelungen aus Kulanz an, eine Reise aufgrund besonderer Umstände kostenfrei zu stornieren
- Reiseveranstalter können eine Pauschalreise auch selbst absagen – in diesem Fall können die Kunden ihr Geld zurückverlangen
Unwetter im Urlaub – was nun?
Kommt es während des Urlaubs zu einer Naturkatastrophe, können Kunden laut ADAC ihre gebuchte Pauschalreise zwischenzeitlich kündigen. Sie müssten nur die verbrachten Urlaubstage bezahlen, für den Rest der geplanten Reise könnten sie Geld zurückverlangen. Der Veranstalter müsse darüber hinaus die frühere Rückreise organisieren und bezahlen. Ist das nicht möglich, müsse er für maximal drei Tage die Übernachtungskosten übernehmen.
Urlauber, die trotz des Unwetters in Italien bleiben wollen, haben unter Umständen Anspruch auf einen verminderten Reisepreis. Das gilt dann, wenn die Reiseleistungen nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder ganz ausfallen. Der ADAC hat dazu einen Musterantrag veröffentlicht.
Unwetter: Welche Rechte haben Individualreisende?
Wer auf eigene Faust verreist, muss selbst bei den verschiedenen Leistungserbringern nachfragen, ob er stornieren kann.
- Vermieter einer Unterkunft sind nicht verpflichtet, Übernachtungen kostenfrei zu stornieren, sofern die Unterkunft gefahrlos zugänglich ist
- Kann der Vermieter hingegen seine Leistung nicht erbringen, müssen die Kunden für die geplanten Übernachtungen nichts bezahlen
- Geld für einen gebuchten Flug gibt es nur zurück, wenn dieser abgesagt wurde. Umbuchungen sind ebenfalls möglich. Das gilt aber nur für Flüge, die innerhalb der EU beginnen oder enden
- Fällt ein Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände aus, muss eine Airline keine Entschädigung zahlen. Nach Angaben des ADAC muss sie beweisen, dass sie alles unternommen hat, um den Flug durchzuführen. Reisende könnten dann auch keine zusätzlichen Kosten geltend machen, etwa für weitere Übernachtungen.
Rettungskräfte arbeiteten die gesamte Nacht von Dienstag auf Mittwoch (16./17.5.) durch, um Menschen in Sicherheit zu bringen. Manche Kinder und ältere Menschen trugen sie auf ihrem Rücken, andere wurden in Schlauchbooten gerettet. Das italienische Militär und die Küstenwache wurden zur Unterstützung der Rettungsarbeiten hinzugezogen, Einwohner wurden zum Teil per Helikopter aus den von Wassermassen eingeschlossenen Häusern geholt.